Quelle: FVA (2021)
Holzwirtschaft
Aushaltungstabelle für die wichtigsten Sortimente
GANZ WICHTIG: ab sofort darf Langholz nur noch eine maximale Länge von 19 m plus Zugabe (somit eine maximale Gesamtlänge
von 19,5 m) haben. Längeres Holz darf ab 1. Januar 2019 nicht mehr auf öffentlichen Straßen transportiert werden.
Die in Klammer angegebenen Längen, Durchmesser und Güten sollten nur nach vorheriger Absprache mit uns aufgearbeitet und bereitgestellt werden!
Trockenstress bei Buchen
Aktualisierte Formulare für Kalamitätsnutzung
Sehr geehrte Waldbesitzende,
die Finanzdirektion Baden-Württemberg informiert, dass aktuelle Formulare zur Geltendmachung von steuerlichen Erleichterungen gem. ESt § 34b verfügbar sind. Desweiteren stehen auch aktualisierte Informationen zur Anmeldung von Kalamitätsnutzungen sowie zur Kalamitätsnutzung aufgrund von Rotfäule zur Verfügung.
Die Formulare finden Sie entweder auf unserer Seite oder auf den Seiten der Finanzämter Baden-Württemberg.
Das Team der FSL steht Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.
Ihr Team von der FSL