Aufträge und Vermarktung
Vermarktungsauftrag
Verwenden Sie den Vermarktungsauftrag, wenn Sie Holz über die FSL vermarkten wollen. Geben Sie hierzu die benötigten Daten an und schicken Sie den unterschriebenen Vermarktungsauftrag an uns zurück. Beachten Sie hierzu die Datenschutzerklärung bzgl. der Verwendung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten.
Auftrag zum Einsatz von Unternehmern
Den Auftrag zum Einsatz von Unternehmern können Sie verwenden, wenn die FSL einen Unternehmer beauftragen soll, der in Ihrem Wald die Holzaufarbeitung, das Holzrücken oder den Holztransport übernimmt. Die Abrechnung des Unternehmers sowie die Verrechnung des Holzerlöses wird von der FSL übernommen.
Manuelle Holzaufnahme
Wenn Sie Ihr Holz tabellarisch aufnehmen wollen, können Sie diese Vorlage verwenden. Die ausgefüllte Tabelle senden Sie dann per Post, per E-Mail oder per Fax an die FSL. Ab hier übernehmen wir dann die Vermarktung für Sie.
Losnummernvergabe
Die Losnummernvergabe gibt, abhängig vom Sortiment, die Losnummer vor. Bitte richten Sie sich bei der Holzaufnahme nach dieser Liste.
Aushaltungstabelle
Die Aushaltungstabelle gibt Ihnen eine Übersicht, welches Sortiment vermarktet wird. Beachten Sie hierbei die jeweiligen Mindest- bzw. Maximalmaße.
Abrechnungssätze
Wenn Sie ihr Holz über die FSL vermarkten wollen, fallen Beträge an, die in dieser Auflistung einzusehen sind.
Mitgliedsanträge
Mitgliedsanträge Forstbetriebsgemeinschaften
Die Mitgliedsanträge der Forstbetriebsgemeinschaften finden Sie in der Rubrik Die FSL » Forstbetriebsgemeinschaften.
Kalamitäten
Voranmeldung einer Kalamitätsnutzung beim Finanzamt
Dieses Formular wird verwendet, um eine Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt nach § 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG beim Finanzamt geltent machen zu können. Beachten Sie, dass es sich hierbei um die Voranmeldung handelt. Nach der Aufarbeitung und Vermessung müssen Sie das untenstehende Formular beim Finanzamt einreichen.
Abschlussmeldung einer Kalamitätsnutzung beim Finanzamt
Dieses Formular wird verwendet, um eine Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt nach § 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG beim Finanzamt geltent machen zu können. Beachten Sie, dass es sich hierbei um die Abschlussmeldung handelt. Vor der Aufarbeitung und Vermessung müssen Sie das obenstehende Formular beim Finanzamt einreichen.
Informationen zu steuerlichen Erleichterungen bei einer Kalamitätsnutzung
Diese Informationen sollen Sie in Kalamitätsfällen unterstützen, die Steuererleichterungen gelten machen zu können. Verwenden Sie zur Voranmeldung und zur Abschlussmeldung die beiden obenstehende Formulare.
Informationen zur Anerkennung der Rotfäule als Kalamitätsnutzung
Beachten Sie die gesonderten Informationen, wenn Sie Rotfäule als Grund zur Kalamitätsnutzung angeben wollen.
Formulare beim Finanzamt
Die aktuellsten Formulare und Informationen finden Sie auf den Seiten der Finanzämter. Gehen Sie dazu auf die Webseite der Finanzämter in Baden-Württemberg (s. Schaltfläche) und scrollen Sie nach unten zu „Einkommensteuer - Forstwirtschaft“. Klicken Sie auf den farbigen Balken und wählen Sie die Dokumente und Formulare aus, die Sie benötigen. Beachten Sie, dass im Zweifelsfall immer die Formulare und Dokumente der Finanzämter rechtlich bindend sind.